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Behandlungskosten

Die Kosten für die Diagnose der Ursache einer Fruchtbarkeitseinschränkung werden, wenn Sie entsprechend versichert sind, ausnahmslos von Ihrer  jeweiligen Krankenkasse übernommen. 

Anders ist dies bei der Therapie. Nicht alle Behandlungen werden von allen Krankenkassen bezahlt. Alle erfolgsoptimierenden Zusatzleistungen werden insbesondere von den gesetzlichen und den meisten privaten Kassen nicht übernommen. 

Kostenübernahme durch
die gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 50% von drei IVF oder ICSI-Zyklen.

Die gesetzlich versicherten Paare müssen seit 01.01.2014 mit folgenden Eigenanteilen an der Grundleistung für die Behandlung und Medikamente rechnen:

  • für Insemination:
    Eigenanteil Behandlungskosten ca. 110 €
  • für IVF pro Zyklus:
    Eigenanteil Behandlungskosten ca. 800 €
  • für IVF + ICSI pro Zyklus:
    Eigenanteil Behandlungskosten ca. 950 €
  • zusätzlich für Medikamente pro Zyklus:
    Eigenanteil 1.000 € oder mehr

Kryokonservierung von Samenzellen, Hodengewebe oder befruchteten Eizellen fallen weder unter die Leistungspflicht der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung.

Kosten Optimierungsverfahren
Optimierungsverfahren werden prinzipiell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Kostenübernahme durch
die privaten Krankenkassen

Die Bundesärtzekammer hat am 20.02.2004 Empfehlungen zur Analogberechnung der Reproduktionsmedizin in der GOÄ veröffentlicht.

Aufgrund dieser Empfehlung ergibt sich für die Versicherten der Privatversicherungen ohne Medikamentenkosten folgender Aufwand bei 6 EZ (variabel nach Medikamentenverbrauch und Folikelanzahl):

  • für IVF pro Zyklus:
    ca. 3.569 € 
  • für ICSI pro Zyklus:
    zusätzliche Laborkosten ca 3.196 €
  • Medikamentenkosten nach Aufwand:
    ca. 1.300 € oder mehr bei druchschnittlicher Stimulationsdauer von 11 – 13 Tagen. Tagesdosis von 225 Einheiten.

    Finanzielle Förderung

    Auf Grundlage der Bundesförderrichtlinie können heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben und dort eine Reproduktionseinrichtung nutzen, eine finanzielle Unterstützung erhalten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen des § 27a SGB V erfüllen.

    Voraussetzungen:

    • Ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
    • Attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
    • Ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Partner
    • Vorherige medizinische und psychosoziale Beratung
    • Das Alter der Frau zwischen 25 und 40 Jahren, das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren

    Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.

    Musterrechnungen

    ICSI

    Narkose

    Samenpräparation

    IVF Musterrechnung

    IVF

    Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie ausführliche Informationsblätter und Preisangaben zu den einzelnen Zusatzleistungen.
    Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0721 8246 700 an.

    KONTAKT

    Kinderwunschzentrum Karlsruhe
    MVZ GmbH

    Waldstraße 2
    76133 Karlsruhe

    Tel.: 0721 8246 700
    E-Mail: info@ivf-programm.de

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