Behandlungskosten
Die Kosten für die Diagnose der Ursache einer Fruchtbarkeitseinschränkung werden, wenn Sie entsprechend versichert sind, ausnahmslos von Ihrer jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Anders ist dies bei der Therapie. Nicht alle Behandlungen werden von allen Krankenkassen bezahlt. Alle erfolgsoptimierenden Zusatzleistungen werden insbesondere von den gesetzlichen und den meisten privaten Kassen nicht übernommen.
Kostenübernahme durch
die gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 50% von drei IVF oder ICSI-Zyklen.
Die gesetzlich versicherten Paare müssen seit 01.01.2014 mit folgenden Eigenanteilen an der Grundleistung für die Behandlung und Medikamente rechnen:
- für Insemination:
Eigenanteil Behandlungskosten ca. 110 € - für IVF pro Zyklus:
Eigenanteil Behandlungskosten ca. 800 € - für IVF + ICSI pro Zyklus:
Eigenanteil Behandlungskosten ca. 950 € - zusätzlich für Medikamente pro Zyklus:
Eigenanteil 1.000 € oder mehr
Kryokonservierung von Samenzellen, Hodengewebe oder befruchteten Eizellen fallen weder unter die Leistungspflicht der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung.
Kosten Optimierungsverfahren
Optimierungsverfahren werden prinzipiell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Kostenübernahme durch
die privaten Krankenkassen
Die Bundesärtzekammer hat am 20.02.2004 Empfehlungen zur Analogberechnung der Reproduktionsmedizin in der GOÄ veröffentlicht.
Aufgrund dieser Empfehlung ergibt sich für die Versicherten der Privatversicherungen ohne Medikamentenkosten folgender Aufwand bei 6 EZ (variabel nach Medikamentenverbrauch und Folikelanzahl):
- für IVF pro Zyklus:
ca. 3.569 € - für ICSI pro Zyklus:
zusätzliche Laborkosten ca 3.196 € - Medikamentenkosten nach Aufwand:
ca. 1.300 € oder mehr bei druchschnittlicher Stimulationsdauer von 11 – 13 Tagen. Tagesdosis von 225 Einheiten.
Finanzielle Förderung
Auf Grundlage der Bundesförderrichtlinie können heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben und dort eine Reproduktionseinrichtung nutzen, eine finanzielle Unterstützung erhalten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen des § 27a SGB V erfüllen.
Voraussetzungen:
• Ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit
• Attestierte Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung
• Ausschließliche Verwendung von Ei- und Samenzellen der Partner
• Vorherige medizinische und psychosoziale Beratung
• Das Alter der Frau zwischen 25 und 40 Jahren, das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie.
Musterrechnungen
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie ausführliche Informationsblätter und Preisangaben zu den einzelnen Zusatzleistungen.
Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0721 8246 700 an.
KONTAKT
Kinderwunschzentrum Karlsruhe
MVZ GmbH
Waldstraße 2
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 8246 700
E-Mail: info@ivf-programm.de
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